Nächstenliebe spenden
Nächstenliebe
Spenden
und nachhaltig helfen.
Im August 2024 hat der Reilstift e.V. die „Stiftung Reilstift“ als rechtlich selbständige Stiftung gegründet und auch mit einem Anfangskapital dauerhaft ausgestattet. Ziel ist es ein Stiftungskapital aufzubauen, mit dem die Altenhilfe im Overledinger Land gefördert werden kann. Hierzu dienen Spenden (jährliche Ausschüttung) und Zustiftungen zum Stiftungskapital. Auch die Kapitalerträge des Stiftungskapitals werden für die Stiftungszwecke jährlich verwendet.
Durch eine Zustiftung (dauerhafter Erhalt) oder eine Spende an die Stiftung Reilstift haben Sie die Möglichkeit die Altenhilfe zu fördern. Diese zusätzlichen Mittel werden vor Ort verwendet und kommen unmittelbar älteren u. pflegebedürftigen Menschen oder deren Angehörigen zugute. Ganz vereinfacht könnte man sagen:
„Wer spendet hilft heute, wer zustiftet hilft dauerhaft!“
Die Stiftung Reilstift ist als gemeinnützig anerkannt. Zuständige Stiftungsbehörde ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg. Spenden bzw. Zustiftungen können die Steuerlast reduzieren, durch die Stiftung Reilstift wird eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.
Wie kann die Stiftung Reilstift konkret helfen?
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Interesse an unserer Stiftung und Ihre Spende
Nr. 07 (038) eingetragen.
Unsere Bankverbindungen:
IBAN: DE13 2859 1654 0040 9618 01
Volksbank eG Westrhauderfehn
IBAN: DE42 2855 0000 0151 0583 85
Sparkasse Leer/Wittmund
Über den Button „Spenden-Antrag“ können Sie auch ein Formular für einen Antrag mit Angaben zum Projekt ausfüllen.