Sie möchten nachhaltig Gutes tun?
Im August 2024 hat der Reilstift e.V. die „Stiftung Reilstift“ als rechtlich selbständige Stiftung gegründet und auch mit einem Anfangskapital dauerhaft ausgestattet. Ziel ist es ein Stiftungskapital aufzubauen, mit dem die Altenhilfe im Overledinger Land gefördert werden kann. Hierzu dienen Spenden (jährliche Ausschüttung) und Zustiftungen zum Stiftungskapital. Auch die Kapitalerträge des Stiftungskapitals werden für die Stiftungszwecke jährlich verwendet.
Durch eine Zustiftung (dauerhafter Erhalt) oder eine Spende an die Stiftung Reilstift haben Sie die Möglichkeit die Altenhilfe zu fördern. Diese zusätzlichen Mittel werden vor Ort verwendet und kommen unmittelbar älteren u. pflegebedürftigen Menschen oder deren Angehörigen zugute. Ganz vereinfacht könnte man sagen:
„Wer spendet hilft heute, wer zustiftet hilft dauerhaft!“
Die Stiftung Reilstift ist als gemeinnützig anerkannt. Zuständige Stiftungsbehörde ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Oldenburg. Spenden bzw. Zustiftungen können die Steuerlast reduzieren, durch die Stiftung Reilstift wird eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.
Wie kann die Stiftung Reilstift konkret helfen?
In der Pflege durch:
- Unterstützung von Palliativmaßnahmen und Hospizarbeit
- Durchführung von Informationsveranstaltungen zu „alterstypischen“ Erkrankungen, wie z.B. Demenz sowie zu anderen Themen der Altenpflege für Betroffene und Angehörige
In der Betreuung durch:
- finanzielle Unterstützung bzw. Übernahme von Kosten für Ausflüge
- Durchführung von Veranstaltungen
Sonstige Zwecke, wie z.B.:
- Förderung von Einrichtungen, die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflege- und Betreuungskräften durchführen
Die Stiftung ist vom Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems als rechtsfähig anerkannt und in das Stiftungsverzeichnis unter der
Nr. 07 (038) eingetragen.